Einfach Urlaub
mit der Allgaeu Walser Card
Wichtig für Ihren Aufenthalt nach dem 12.11.2024
Die Allgäu Walser Card wird vom Allgäu Walser Pass abgelöst.
Sie reisen erst nach
dem 12.11.2024 bei uns an?
Gut zu wissen!
Der Vorteil für Sie als Übernachtungsgast im Oberstdorfer Ortsteil Reichenbach: Gratis Parken in Oberstdorf
Parkplatz Renksteg-Grüne Gasse
mit Oberstdorf Gästekarte bis zu 8 Stunden kostenfrei
So geht´s:
- Sie bekommen von uns am Anreisetag eine Chipkarte zum Parken.
- Sie stellen Ihren Wagen am Am Parkplatz Renksteg/Grüne Gasse (ohne Schranke) ab und drücken am Parkautomaten die Taste TT
- Legen Sie die Allgäu Walser Card für mindestens 3 Sekunden auf die Markierung (roter Punkt).
Bitte geben Sie dem Gerät diese Zeit, denn wenn Sie die Karte zu schnell wieder wegnehmen, nimmt der Automat den Impuls von der Karte, hatte aber nicht genug Zeit zum verarbeiten. Die Folge: Sie müssen die Parkgebühren komplett bezahlen und die 8 Stunden freie Parkzeit pro Tag sind auch für einen anderen Parkplatz nicht mehr verfügbar. - Entnehmen Sie ihr Parkticket und legen es gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
Parkplatz P2
mit Oberstdorf Gästekarte bis zu 8 Stunden kostenfrei
So geht´s:
- Sie bekommen von uns am Anreisetag eine Chipkarte zum Parken.
- Ziehen Sie beim Einfahren auf den P2 an der Schranke Ihr Parkticket. Bewahren Sie dieses gut auf. Sie können nun Ihrer Wege gehen.
- Am Ende der Parkzeit stecken Sie Ihr beim Einfahren gezogenen Parkticket in den Parkautomaten.
- Legen Sie die Allgäu Walser Card für mindestens 3 Sekunden auf die Markierung (roter Punkt).
Bitte geben Sie dem Gerät diese Zeit, denn wenn Sie die Karte zu schnell wieder wegnehmen, nimmt der Automat den Impuls von der Karte, hatte aber nicht genug Zeit zum verarbeiten. Die Folge: Sie müssen die Parkgebühren komplett bezahlen und die 8 Stunden freie Parkzeit pro Tag sind auch für einen anderen Parkplatz nicht mehr verfügbar. - Sie können nur mit dem "bezahlten" Ticket ausfahren.
Die Allgäu Walser Card bietet Ihnen zahlreiche Urlaubserlebnisse!
Dazu gehören auch klare rechtliche Regelungen und gesetzliche Verpflichtungen des Gastes/Karteninhabers